Aufgaben und Zuständigkeiten der Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen. Damit dienen sie dem Schutz der sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Die Sozialgerichtsbarkeit steht in einer Reihe mit den anderen Gerichtsbarkeiten: den Zivil- und Strafgerichten, den Arbeitsgerichten, den Finanzgerichtsbarkeiten und den Verwaltungsgerichten.
Nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist die Sozialgerichtsbarkeit für Streitfälle in vielen Bereichen des Sozialrechts ausschließlich zuständig.