17.06.2011

Essen. Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV- Leistungen haben in Nordrhein-Westfalen ab 1.1.2010 Anspruch auf 50 Quadratmeter (qm) Wohnfläche. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem aktuellen Urteil entschieden (Urteil vom 16.5.2011 – L 19 AS 2202/10). Das zuständige Jobcenter hatte dem aus Heinsberg stammenden Kläger als Teil der Leistungen der Grundsicherung nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch („Hartz-IV“) unter Anderem für die Zeit von Februar bis Juli 2010 lediglich Miete und Nebenkosten für eine Wohnfläche von 45 m² gewährt. Zu wenig befanden die Essener Richter ebenso wie vor ihnen das Sozialgericht Aachen. Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche im unteren Wohnungssegment, auf die Hartz - IV - Empfänger einen gesetzlichen Anspruch haben, sei an die anerkannten Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anzuknüpfen. Maßgeblich seien dabei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts die aktuell geltenden landesrechtlichen Vorschriften für die Belegung von gefördertem Wohnraum. Nordrhein-Westfalen sieht darin seit dem 1.1.2010, wie zuvor schon andere Bundesländer, für Alleinstehende eine Wohnfläche von 50 m².

Das beklagte Jobcenter hatte argumentiert, der Gesetzgeber habe keine am Wohnbaurecht orientierte Dynamisierung der Wohnkosten gewollt. Es hatte die alte Fassung der vorher einschlägigen Verwaltungsvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen herangezogen, die nur einen Wert von 45 m² festgelegt hatte. Dieser Sichtweise folgten die Essener Richter nicht. Der Gesetzgeber habe es ausdrücklich den Gerichten überlassen zu bestimmen, was unter angemessenem Wohnraum zu verstehen sei. Diese hätten jeweils auf den aktuellen Stand der maßgeblichen Verwaltungsvorschriften des Landes für die Belegung von gefördertem Wohnraum abzustellen. Anderen Erkenntnisquellen zur Bestimmung der angemessenen Wohnraumgröße seien nicht ersichtlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Senat wegen der Bedeutung der Rechtsfrage die Revision zugelassen hat.