Essen.

Der Bundesrichterwahlausschuss in Berlin hat den Essener Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) Dr. Matthias Röhl am 21. März 2013 zum Richter am Bundessozialgericht ge­wählt.

Dr. Matthias Röhl ist 43 Jahre alt und wurde in Kiel geboren. Nach Studium und Referendarzeit war er zunächst als wissenschaftlicher Assistent an der Technischen Universität Dresden tätig, wo er auch promovierte. Seine Laufbahn in der Justiz Nordrhein-Westfalens begann er im Jahre 2001 als Richter am Verwaltungsgericht Köln. In der Zeit von Juli 2002 bis Juni 2004 war Dr. Röhl an das Bundesverfassungsgericht und in der Zeit von August 2005 bis Oktober 2007 an das Justizministerium des Landes NRW abgeordnet.

Mit seiner Ernennung zum Richter am Landessozialgericht im Oktober 2007 trat er in den Dienst der Sozialgerichtsbarkeit ein. Am Landessozialgericht war er in verschiedenen Senaten für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, des Schwerbehindertenrechts, des sozialen Entschädigungsrechts und des Elterngeldrechts zuständig. Derzeit ist er mit Streitverfahren aus dem Bereich des Krankenversicherungsrechts und des Arbeitsförderungsrechts befasst. Daneben ist er in der Gerichtsverwal­tung für die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich und engagiert sich im Einstellungsberaterteam der Sozialgerichtsbarkeit NRW für die Nachwuchsgewinnung.

Dr. Matthias Röhl hat eine Reihe von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen veröffentlicht und ist Mitautor eines juristischen Fachkommentars zum Sozialgerichtsgesetz.

Dr. Matthias Röhl ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Er lebt mit seiner Familie in Düsseldorf.