Hospitationstage Quelle: LSG NRW

Auch in der Sozialgerichtsbarkeit gibt es zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Die Beamtinnen und Beamten werden in vielfältigen Funktionen in der Gerichtsverwaltung und als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle – beispielsweise bei der Kostenfestsetzung und der Prüfung der PKH-Bedürftigkeit – eingesetzt. Im Lehrplan der Fachhochschule für Rechtspflege finden sich nur wenige Berührungspunkte mit dem Sozialrecht. Um den Anwärterinnen und Anwärtern dennoch einen Einblick in das Aufgabenspektrum der Sozialgerichtsbarkeit zu geben, hat das Einstellungsberaterteam der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr Hospitationstage für angehende Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger initiiert.

54 Anwärterinnen und Anwärter nutzten im Februar und März dieses Jahres die Gelegenheit, sich über die Arbeit der Sozialgerichte und die Möglichkeiten einer Tätigkeit in dieser Fachgerichtsbarkeit zu informieren. Nach einer allgemeinen Einführung und der Teilnahme an Terminen zur mündlichen Verhandlung informierten die Kolleginnen und Kollegen an allen acht Sozialgerichten und am Landessozialgericht die angehenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger über die verschiedenen Tätigkeitsfelder in Rechtssachen und in der Verwaltung.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich sehr interessiert und äußerten sich positiv über die gelungene Veranstaltung. Einige konnten sich sehr gut eine künftige Tätigkeit bei einem Sozialgericht vorstellen.