Saarbrücken. Die Sozialgerichte vieler Bundesländer schieben einen Berg von Verfahren vor sich her. Die Konse­quenz: die Bürgerinnen und Bürger müssen dort unverhältnismäßig lange auf Entscheidungen warten. So ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Klagever­fahren, in dem um soziale Leistungen gestritten wird, bis zu einer Entschei­dung durch zwei Instanzen bis zu fünf Jahre dauert. Mit dem grundgesetzlich garantierten Justizgewährungsan­spruch ist dies nur schwer in Einklang zu bringen. Diese aus Sicht der Recht­suchenden und der Richterschaft unbefriedigende Verfahrensdauer kann nur verringert werden, wenn die Sozial­gerichtsbarkeit flächendeckend perso­nell angemessen ausgestattet ist. Die Präsidentinnen und Präsidenten appellieren an die Haushaltsgesetz­geber dafür zu sorgen, dass eine angemessene Personalausstattung gewährleistet ist. In einem sozialen Rechtsstaat, der zugleich einen Beitrag zum sozialen Frieden leisten soll, kann die Haushaltslage nicht die personelle Ausstattung der Gerichte bestimmen. Nur kurze Verfahrenslaufzeiten garan­tieren effektiven Rechtsschutz.