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Der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen

Bitte beachten Sie:

Ab dem 29.02.2016 gelten für das Landesssozialgericht geänderte,

vierstellige Fernsprech- und Telefax- Durchwahlnummern.

 

Den bisherigen Durchwahlnummern wird eine „7“ vorangestellt.

Beispiel:

  • bisherige Durchwahlnummer:     0201 / 7992 -   900 
  • neue Durchwahlnummer:       0201 / 7992 - 7900           

Die Fernsprechsammelnummer 0201 / 7992 - 1 (Zentrale) bleibt unverändert.