Essen. In der heutigen Jahrespressekonferenz hat der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Joachim Nieding die Geschäftsbilanz der Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen für 2015 vorgestellt. Der Bedarf an sozialem Rechtsschutz in Nordrhein-Westfalen sei weiterhin groß gewesen. Mit insgesamt 82.309 Verfahren bewege sich die Eingangsbelastung trotz eines leichten Rückgangs weiterhin auf sehr hohem Niveau. Dies gelte auch für die Streitigkeiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV"), die mit 27.772 Verfahren den höchsten Anteil ausmachten. Der Abbau von Altbeständen habe weiterhin absolute Priorität, um effektiven sozialen Rechtsschutz gewährleisten zu können. Mit der Neueinstellung von bislang acht zusätzlichen Richterinnen und Richtern habe ein Programm zum Bestandsabbau initiiert werden können, das erste Früchte getragen habe.
Die Auswirkungen des Zuzugs von Flüchtlingen sind bei den Sozialgerichten des bevölkerungsstärksten Bundeslandes angekommen. Nieding: "Die Menschen, die nach Deutschland fliehen, haben zum großen Teil noch keine deutschen Sprachkenntnisse und müssen in den Arbeitsmarkt erst noch integriert werden. Bis dies gelungen ist, haben sie Ansprüche als Asylbewerber und später auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Eine seriöse und belastbare Prognose der Anzahl zusätzlicher Verfahren ist gegenwärtig nicht möglich."
Keine durchgreifenden Entlastungseffekte erwartet Nieding von dem gerade von Ministerin Nahles eingebrachten Gesetz zur Vereinfachung des Leistungsrechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende. "Der Entwurf ist eher Stückwerk. Er regelt offene Detailfragen, substantielle Beiträge zum Bürokratieabbau oder zur Verfahrensreduzierung kann ich nicht erkennen. Die geplante Verlängerung der Leistungsbewilligung von sechs auf zwölf Monate wird die Gerichtsbarkeit sogar eher be- als entlasten, da die Streitwerte höher und die Verfahren unübersichtlicher werden."