Der 5. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen verhandelt am 10.11.2016 um 13.00 Uhr (Saal 1117) den Rechtsstreit der AOK Rheinland/Hamburg gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesversicherungsamt. In diesem Verfahren geht es um die Rückforderung von Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Beigeladene sind die Kassenärztlichen Vereinigungen Hamburg und Nordrhein sowie das Land Nordrhein-Westfalen (Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde).

Essen. Das Bundesversicherungsamt hat für das Jahr 2011 von der AOK aus den erfolgten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds einen Betrag von 7.000.000 Euro zurückgefordert. Es stützt diese Forderung darauf, dass die AOK im Zusammenwirken mit den beigeladenen Kassenärztlichen Vereinigungen und ausdrücklicher Billigung durch die Aufsichtsbehörde auf die Vertragsärzte in Nordrhein und Hamburg hingewirkt hat, die Diagnosen bei der Behandlung von AOK-Versicherten nachträglich derart zu ergänzen, dass "die Versicherten kränker werden". Durch die Nachmeldung dieser korrigierten Daten hat die AOK erhöhte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Dies bewirkte gleichzeitig, dass die anderen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds geringere Zuweisungen erhielten, da das Finanzvolumen des Gesundheitsfonds begrenzt ist. 

L 5 KR 219/15 KL