Essen. Der Präsident des Landes­sozialgerichts Nordrhein–Westfalen verabschiedet am 28.06.2017 um 14 Uhr im Plenarsaal des Landessozial­gerichts im Rahmen einer Feierstunde zahlreiche ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die in der letzten Amtsperiode nach langjähriger Amtszeit aus dem Amt ausgeschieden sind. 

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit können sich anders als beispielsweise Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit nicht selbst für das Amt bewerben. Sie können ausschließlich von vorschlags­berechtigten Stellen (z.B. Arbeitgeber­vereinigungen; Gewerkschaften, Sozialverbänden, Kommunen) für das Amt vorgeschlagenen werden. Diese Stellen bestätigen mit ihren Vor­schlägen die besondere Sachkunde der vorgeschlagenen Personen. Die Berufung erfolgt durch den Präsi­denten des Landessozialgerichts für (zunächst) fünf Jahre; eine Wieder­berufung ist möglich.

Die besondere Sachkunde der ehren­amtlichen Richterinnen und Richter bewirkt, dass die Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit von der besonde­ren Kenntnis der Arbeitswelt und der gesamten sozialen Verfassung geprägt ist und ihre Akzeptanz bei den Beteili­gten entsprechend hoch ist.  

Bei der Feierstunde werden insgesamt 76 ehrenamtliche Richter und Richte­rin­nen aus ganz Nordrhein-Westfalen verabschiedet, die mindestens 10 Jahre in diesem Amt tätig waren. 21 davon waren länger als 20 Jahre im Amt. Ein ehrenamtlicher Richter blickt sogar auf eine Amtszeit von 47 Jahren zurück.