Essen. Der Präsident des Landessozialgerichts Joachim Nieding, der Ende dieses Monats in den Ruhestand geht, zog in seiner letzten Pressekonferenz über die Rechtsprechungstätigkeit der Sozialgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen nicht nur für das Jahr 2016 Bilanz. Die Zahl der Verfahren in der ersten Instanz ist nach einer leichten Entspannung in den vergangenen Jahren 2016 erneut und mit 7,7 Prozent deutlich angestiegen. Mit fast 89.000 Eingängen wurde das Allzeithoch aus dem Jahre 2010 nur knapp verfehlt. Auch beim Landessozialgericht sind die Eingänge um 6,3 Prozent auf rund 7.200 Verfahren angestiegen. Für diese Entwicklung sind nach Einschätzung des Landessozialgerichts vor allem zwei Gründe maßgeblich. Zum einen steigt die Zahl der "Hartz IV" – Verfahren aufgrund der anhaltend hohen Langzeitarbeitslosigkeit weiter an. Zum anderen sucht eine hohe Zahl von Zuwanderern aus der Europäischen Union vornehmlich seit der Osterweiterung Rechtsschutz, wenn "Hartz IV" – Leistungen verweigert werden. Erheblich zugenommen haben unter angespannten finanziellen Rahmenbedingungen auch Abrechnungsstreitverfahren zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen.

Auf diese Belastung und die Anforderung durch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Haushaltsgesetzgeber reagiert und den Gerichten zusätzliche Stellen im richterlichen wie nichtrichterlichen Bereich zugewiesen. Mit dem höchsten Personalbestand seit Bestehen der Sozialgerichtsbarkeit sieht Nieding die Sozialgerichtsbarkeit gerüstet, weist aber auch auf neue Herausforderungen hin: "Die sog. Flüchtlingskrise hat die Sozialgerichte noch gar nicht erreicht." Die Bemühungen aller Angehörigen der Gerichtsbarkeit, die Bestände abzubauen und den Rechtssuchenden zügigen und qualitativ hochwertigen Rechtsschutz zu garantieren, könnten bei einem weiteren Anstieg der Eingänge schnell zunichte gemacht werden. 

Auch die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte wird einen Beitrag zu Bewältigung der Verfahren leisten. Hier sieht er die Sozialgerichtsbarkeit an vorderster Stelle gut aufgestellt. Bei dem Sozialgericht Düsseldorf beginnt in wenigen Wochen der Probelauf einer neuen Anwendersoftware, kurze Zeit später sollen hier – voraussichtlich als erstem Sozialgericht in Deutschland – einige ausgewählte Kammern mit der Arbeit an und in der elektronischen Akte Erfahrungen sammeln.