Aktuelles zum Umgang mit dem Coronavirus
Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie bleibt für das Landessozialgericht NRW Leitlinie, die Bestimmungen und Empfehlungen der gültigen CoronaSchVO einschließlich der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ einzuhalten.
Dies bedeutet für das Landessozialgericht NRW folgendes:
- Keinen Zutritt in das Gerichtsgebäude erhalten Besucherinnen und Besucher, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen. Im Übrigen wird hinsichtlich des Zutritts von Personen, die Kontakt mit einer Corona infizierten Person hatten, auf die jeweils aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts verwiesen.
- Alle Anträge und Dokumente sollen per Post oder Telefax übersandt oder in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Von persönlichen Vorsprachen ist abzusehen. Für den Fall, dass eine persönliche Antragstellung unumgänglich erscheint, sollte eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Pforte erfolgen (Tel.: 0201/7992-1).
Für das Betreten der Rechtsantragsstelle bitten wir dringend um die Beachtung der 3G-Regel oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Im Gebäude ist ein Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen zu halten.
- Für Besucherinnen und Besucher wird im gesamten Gebäude das Tragen sog. medizinischer Masken (sog. OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) empfohlen.
Bei der Einlasskontrolle ist ein entsprechender Schutz auf Aufforderung abzunehmen. In den Sitzungen gelten die Anordnungen des/der Vorsitzenden.
- Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, wo es die Prozessordnung vorsieht. Zur Wahrung der Hygieneabstände können jedoch nur deutlich weniger Zuschauer als üblich in den Sitzungssälen Platz finden.
- Um unnötige Aufenthaltszeiten und langes Warten auf den Sitzungssaalfluren zu vermeiden, werden die Verfahrensbeteiligten gebeten, das Gerichtsgebäude frühestens 15 Minuten vor Beginn des Termins zu betreten.
- In den Sitzungssälen wird durch mobile Plexiglaswände für ausreichenden Abstand zwischen den Senatsmitgliedern, Verfahrensbeteiligten, Bevollmächtigten und Zeugen gesorgt.
- Darüber hinaus stehen im Gebäude des Landessozialgerichts Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Die Aufzüge sollten jeweils nur von einer Person benutzt werden. Mehrere Personen, die einem Haushalt angehören, dürfen den Aufzug gemeinsam nutzen.
- Der Zutritt zu den Dienstzimmern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist nur nach vorheriger Terminabsprache gestattet. Im Übrigen ist der Zutritt zu den Büroräumen den Besuchern untersagt.
- Bei der Nutzung der Kantine gelten die Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie der jeweils aktuellen CoronaSchVO (Anlagen 1) und 2)).
- Die Bibliothek des Landessozialgerichtes ist für Besucher unter Beachtung der Hygieneregeln zugänglich.
Bitte beachten Sie die Hinweise und Aushänge am Eingang zum Gebäude und in den Sitzungssälen.
Stand: 27.05.2022