Essen. Richter am Landessozialgericht Dr. Jens Blüggel ist am 01.09.2015 von Justizminister Thomas Kutschaty zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt worden. Das Präsidium des Landessozialgerichts hat Dr. Blüggel den Vorsitz des neu gebildeten 21. Senats des Landessozialgerichts übertragen. In dessen Zuständigkeit fallen das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und das Schwerbehindertenrecht.

Der 48jährige Jurist begann seine richterliche Laufbahn in der Sozialgerichts­barkeit des Landes Nordrhein-West­falen nach mehrjähriger wissenschaftlicher und anwaltlicher Tätigkeit im Jahre 1999 am Sozialgericht Köln. 2000 wechselte er an das Sozialgericht Detmold. Von 2003 bis 2007 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter zunächst an das Bundessozialgericht und später an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im April 2007 wurde er zum Richter am Landessozialgericht Nord­rhein-Westfalen ernannt. Dr. Blüggel war mehrere Jahre in der Gerichtsverwaltung des Landessozialgerichts tätig. Er leitete zuletzt das Dezernat 2, das vornehmlich mit Organisations- und Fortbildungsangelegenheiten betraut ist und war dem vom Präsidenten des Landessozialgerichts Nieding geleiteten 1. Senat, der Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung bearbeitet, zugeordnet.