Essen. Im Anschluss an die Presseinformation vom 09.11.2016 wird ergänzend mitgeteilt, dass die AOK Rheinland-Hamburg die Klage mit dem Hinweis zurückgenommen hat, dass die Beteiligten des Verfahrens sich außergerichtlich geeinigt haben. Damit ist das Verfahren L 5 KR 219/15 KL erledigt. Zum Inhalt der Einigung ist hier nichts bekannt.