Essen. Im Anschluss an die Presseinformation vom 08.11.2016 wird mitgeteilt, dass die AOK Rheinland-Hamburg die Klage zurückgenommen hat. Damit ist die Entscheidung des Bundesversicherungsamts bestandskräftig, das Verfahren L 5 KR 219/15 KL ist erledigt. Der Termin findet nicht statt.