Essen. Die Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen bietet ab sofort die Möglichkeit der gerichtsnahen Mediation an. Prozessbeteiligte können unter Anleitung speziell geschulter richterlicher Streitschlichter (Mediatoren) eine umfassende Lösung ihres Konfliktes über die streitige rechtliche Entscheidung des Einzelfalls hinaus erreichen. „Damit bietet die Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen ein weiteres modernes Instrument zur Konfliktbewältigung und zur Erreichung größeren Rechtsfriedens an“ erläutert Präsident Dr. Jürgen Brand das neue Angebot der Sozialgerichtsbarkeit. Eine Mediation könne insbesondere zwischen Beteiligten sinnvoll sein, die über längere Zeit zusammen arbeiten oder ihre Interessen immer wieder abstimmen müssten. Das Mediationsverfahren sei zwar aufwändig, so Brand, könne jedoch für die Zukunft viele Streitfälle vermeiden und damit die Gerichte entlasten. Das Angebot einer Mediation steht grundsätzlich allen Klägern offen; es setzt die Zustimmung beider Streitparteien voraus. Erfahrungen in Bayern haben einer sehr hohe Erfolgsquote der Mediationsverfahren von rund 90 Prozent gezeigt.
Die Mediation wird zunächst auf zwei Sozialgerichte (Landessozialgericht und Sozialgericht Köln) beschränkt, an denen insgesamt 15 Richter/innen zu Mediatoren ausgebildet worden sind.
Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht hat in den Jahren 2006 bis 2008 das Modellprojekt "Gerichtsinterne Mediation der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit" wissenschaftlich begleitet. Einen Abschlussbericht finden Sie unten als Datei.
Weitere Informationen können Sie dem im Rahmen der Informationsveranstaltung am 01.09.2009 gehaltenen Vortrag der Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht Christiane Wenwieser-Weber (Bayerisches Landessozialgericht) zum Thema: "Erfahrungen mit der Mediation in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit" entnehmen, den Sie ebenfalls unten als Datei finden.