EINLADUNG

  

zur Informationsveranstaltung

 

Die Kommunikation zwischen Sachverständigen und Gerichten

der Sozialgerichtsbarkeit in Zeiten des elektronischen Rechtsverkehrs

 

am 22.11. und (alternativ) am 13.12.2023,

 jeweils von 15:00 – ca. 17:00 Uhr

im Plenarsaal des Landessozialgerichts in Essen


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Digitalisierung nimmt mehr und mehr Formen an – auch in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit!

Während für sogenannte „Professionelle Einreicher“ (also insb. Behörden und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) bereits seit dem 01.01.2022 eine gesetzliche Pflicht besteht, auf elektronischem Wege mit der Justiz zu kommunizieren, hat der Bundesgesetzgeber eine Pflicht der Gerichte zur elektronischen (Gerichts-)Aktenführung erst zum 01.01.2026 statuiert. Gleichwohl arbeiten im Geschäftsbereich der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit bereits jetzt mehr als die Hälfte der Gerichte – einschließlich das Landessozialgericht – mit einer elektronischen Akte.

Mit dieser fundamentalen Umstellung der Arbeitsweise geht jedoch u.a. die Herausforderung einher, für eine zum einen rechtssichere und zuverlässige, zum anderen für eine (weiterhin) möglichst unkomplizierte Kommunikation insbesondere auch mit Ihnen als Sachverständige zu sorgen.

Zu diesem Zweck lade ich Sie herzlich ein, mit uns ins Gespräch zu kommen und sowohl rechtliche als auch technische Anforderungen an die Kommunikation in Zeiten der elektronischen Aktenführung in den Blick zu nehmen.


Vorgesehen sind folgende Programmpunkte:

                       Begrüßung durch den Präsidenten des Landessozialgerichts

TOP 1:           Überblick über die rechtlichen und tatsächlichen Neuerungen

TOP 2:           Auswirkungen auf die Kommunikation zwischen Sachverständigen und                                     Gerichten

TOP 3:           EGVP, eBO & Co – Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation

TOP 4:           Ausblick

                      Fragerunde bei einem Snack

 

Die Veranstaltungen werden ergänzend auch online übertragen.

 

Zur besseren Planbarkeit bitte ich um Anmeldung zu einer der beiden Veranstaltungstage bis zum 08.11.2023 an verwaltung@lsg.nrw.de. Geben Sie bitte auch an, ob Sie beabsichtigen, in Präsenz oder online an der Veranstaltung teilzunehmen. Weitere Informationen – u.a. die ggf. erforderlichen Zugangsdaten für eine online-Teilnahme – erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

 

Für Fragen zu der Veranstaltung wenden Sie sich bitte an Herrn RiLSG Dr. Wietfeld (0201/7992-7296, dominik.wietfeld@lsg.nrw.de) oder Frau ROI Theisen (0201/7992-7530, alexandra.theisen@lsg.nrw.de).

Ich freue mich über Ihre Teilnahme und auf einen regen Austausch.


Mit freundlichen Grüßen


Dr. Blüggel