Neue Kolleginnen und Kollegen Quelle: Landessozialgericht NRW

Essen. In der Sozialgerichtsbarkeit gibt es eine neue Dienstvereinbarung für Proberichterinnen und Proberichter. Der Präsident des Landessozialgerichts und der Vorsitzende des Bezirksrichterates unterzeichneten am 08.03.2023 den von einer zehnköpfigen Arbeitsgruppe in intensiven Sitzungen abgestimmten Text. Ihr gehörten neben den für richterliche Angelegenheiten zuständigen Dezernent-innen und Dezernenten beim Landessozialgericht auch erfahre Kolleginnen und Kollegen aus dem Vertretungsgremium und der Präsident eines Sozialgerichts an. Mitglieder waren auch eine Proberichterin und ein Richter, der gerade erst verplant worden war. Gerade ihr unverstellter Blick auf den Berufseinstieg mit seinen besonderen Herausforderungen für neue Kolleginnen und Kollegen hat dazu beigetragen, dass diese Anfangszeit auch an den Bedürfnissen der Proberichterinnen und Proberichtern ausgerichtet und transparent gestaltet ist. Die Dienstvereinbarung regelt den Ablauf der Probezeit beginnend mit ihrer dreimonatigen Einweisungszeit, die der intensiven Vorbereitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen auf die Übernahme des Vorsitzes in der später vorgesehenen Fachkammer dient. Sie enthält Vorgaben u.a. zur Anzahl der Fachgebiete, zu den Anforderungen an einweisende Kolleginnen und Kollegen, zu Hospitationen in der Serviceeinheit, zu Sitzungsbesuchen, zur Teilnahme an Sitzungen und zu der Zeit, in der die Beurteilungen bis zur Verplanung vor-bereitet werden. Die Dienstvereinbarung soll nicht nur helfen, die Probezeit erfolgreich zu absolvieren – davon dürfen die Bewerberinnen und Bewerber, die sich nach den Gesprächen in der Personalfindungskommission für die Sozialgerichtsbarkeit entschieden haben, wohl ausgehen. Die Vereinbarung nimmt vielmehr die auch aus Sicht der Proberichterinnen und Proberichter für ein gutes Gelingen wichtigen Faktoren in den Blick und bietet Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen an, um spätestens nach der Probezeit sagen zu können: "Der Weg in die Sozialgerichtsbarkeit war die richtige Entscheidung.“