Paragraph Quelle: Justiz NRW

Die Rechtsantragstelle bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Berufungen, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Vor allem bei Eilanträgen in Notsituationen (z.B. bei Krankheit ohne Versicherungsschutz, drohendem Wohnungsverlust) nehmen sie eine Begründung in angemessenem Umfang zu Protokoll.

Die Urkundsbeamten dürfen keine Rechtsberatung leisten. Dies ist den Rechtsanwälten, Rentenberatern und den Verbänden für ihre Mitglieder (z.B. Gewerkschaften) vorbehalten.

Wenn Sie eine Klage, eine Berufung oder einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Protokoll geben wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • einen gültigen Personalausweis oder ein sonstiges Ausweispapier
  • den Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid (soweit vorhanden)
  • ggfs. ein Anschreiben des Gerichts, aus dem sich das Aktenzeichen des Verfahrens ergibt
  • sofern vorhanden, nötige Beweismittel (z. B. Verträge, Quittungen, Bestätigungen von Zeugen oder Korrespondenz mit der Gegenseite)
  • bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zusätzlich jede Dokumentation über den Sachverhalt (z.B. Kontoauszüge, Kündigungsandrohung des Vermieters).

Vor den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht müssen Sie sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Sie können das Verfahren selbst führen oder gem. § 73 SGG externer Link, öffnet neues Browserfenster z.B. volljährige Familienangehörige, Rentenberater im Umfang ihrer Befugnisse, Steuerberater, Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung und Gewerkschaften mit der Führung des Verfahrens beauftragen.

Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen haben zudem die Möglichkeit, auf der Rechtsantragstelle einen Antrag auf Prozesskostenhilfe PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren zu stellen.

Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Belege über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
    • Einkommensnachweise
    • ggfs. Mietvertrag
    • Kontoauszüge
    • Nachweise über Guthaben

 

Von der Prozesskostenhilfe externer Link, öffnet neues Browserfenster abzugrenzen ist die Beratungshilfe. externer Link, öffnet neues Browserfenster Möchten Sie vor Klageerhebung eine Rechtsberatung einholen, können Sie einen Antrag auf Beratungshilfe externer Link, öffnet neues Browserfenster bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes stellen.

 

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich über die Telefonnummer +49 201 7992-1 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsantragstelle wenden.

 

Sprechzeiten für die Rechtsantragstelle ab dem 01. Mai 2018:

Montag und Mittwoch:

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag und Freitag:

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

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