Der Nachtbriefkasten für das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen steht rechts neben dem Seiteneingang des Gerichtsgebäudes.

Ein Nachtbriefkasten trennt die Schriftstücke nach Uhrzeiten.

Werden die Schriftstücke bis 24.00 Uhr eingeworfen, zählt noch das Datum des gleichen Tages und ist fristgerecht.

Nach 24.00 Uhr wird der näschste Tag gezählt und ist nicht mehr fristgerecht. 

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024