Überweisung von Geld.

Man kann dem Gericht Geld überweisen.

Bei einer Überweisung muss immer auch ein Akten-Zeichen angegeben werden.

Das Akten-Zeichen muss als Verwendungszweck auf dem Vordruck eingetragen werden.

Sonst kommt kein Geld an.

Zahlungsempfänger: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Name der Bank: Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen

IBAN: DE93300500000004100046

BIC: WELADEDD

Wichtig: Bitte zahlen Sie nur nach schriftlicher Aufforderung durch das Gericht.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024