Überweisung von Geld.
Man kann dem Gericht Geld überweisen.
Bei einer Überweisung muss mmer auch ein Akten-Zeichen angegeben werden.
Das Akten-Zeichen ist als Verwendungszweck auf dem Vordruck einzutragen.
Sonst kommt kein Geld an.
Zahlungsempfänger: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Name der Bank: Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen
IBAN: DE93300500000004100046
BIC: WELADEDD
Wichtig: Bitte zahlen Sie nur nach schriftlicher Aufforderung durch das Gericht.