03.06.2013

Klagende Krankenkasse hält Finanzausgleich für verfassungswidrig.

Essen. Der 16. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, am Donnerstag, 06.06.2013, über die Klage einer Krankenkasse gegen den sog. Morbiditäts-Risikostrukturausgleich (RSA) zu entscheiden.

Seit 1994 wird zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ein Verfahren zum Ausgleich der finanziellen Auswirkungen von Unterschieden in der Risikostruktur durchgeführt. Während früher die Morbidität (statistische Erkrankungshäufigkeit) der Versicherten nur indirekt durch die Merkmale Alter, Geschlecht und Erwerbsminderung berücksichtigt wurde, wird seit der Einführung des Gesundheitsfonds (01.01.2009) zusätzlich (teilweise) direkt die Morbidität der Versicherten berücksichtigt. Dieser sogenannte „Morbiditäts-Risikostrukturausgleich“ ist damit ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesundheitsfonds.

Die klagende Krankenkasse wendet sich gegen den Jahresausgleich für 2009. Sie hält die neue direkte Morbiditätsorientierung für verfassungswidrig, weil sie ungeeignet sei, die Solidarität einerseits und den Wettbewerb andererseits zu erreichen. Die zuverlässige und manipulationssichere Kodierung von Diagnosen, die Grundlage für die Zuweisung der Versicherten zu Morbiditätsgruppen seien, sei nicht sichergestellt, so dass von einem fairen Wettbewerb zwischen den Kassen nicht mehr gesprochen werden könne. Auch sei die Datengrundlage nicht ausreichend valide für die Durchführung eines Ausgleichsverfahrens mit derartiger finanzieller Bedeutung.

Gestützt auf ein von ihr eingeholtes Gutachten von Prof. Dr. Huber (jetzt Richter am Bundesverfassungsgericht) macht sie ferner geltend, für die Verteilung der Zuweisungen nach Morbiditätsgruppen fehle es an einer wirksamen Rechtsgrundlage. Der Ausgleich wird durch das Bundesversicherungsamt in Bonn berechnet. Dessen Festlegungen entsprächen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Außerdem fehle dem Bundesversicherungsamt die demokratische Legitimation, so weitreichende Regelungen mit Grundrechtsrelevanz zu treffen.