Essen. Anlässlich der Vorstellung des Geschäftsberichts für 2014 hat der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen Joachim Nieding eine Bilanz zum 10-jährigen Bestehen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch als „Hartz IV“ bezeichnet, aus Sicht der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen gezogen.

„Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2005 ist eine vorher kaum zu erwartende Verfahrensflut auf die Gerichtsbarkeit zugekommen. Bis zum 31.12.2014 haben die Richterinnen und Richter der Sozialgerichte insgesamt 217.222 „Hartz IV“- Verfahren erledigt. Bei dem Landessozialgericht – der Berufungsinstanz – sind in dieser Zeit insgesamt 10.649 Verfahren aus diesem Bereich erledigt worden. Diese enorme Anzahl von Verfahren – ich scheue mich nicht von einer justizhistorisch einmaligen Herausforderung zu sprechen – konnte nur durch den herausragenden Einsatz aller Richterinnen und Richter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialgerichtsbarkeit erledigt werden. Hartz IV wurde bewältigt, ohne dass in den anderen Rechtsgebieten, beispielsweise der Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder dem Schwerbehindertenrecht, Einbußen im Rechtsschutz auftraten. Eine deutliche Personalverstärkung war hilfreich, konnte die Zusatzbelastung aber nicht vollständig ausgleichen. Im vergangenen Jahr konnten Bestände abgebaut werden. Viele Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung sind unter Beteiligung der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalens geklärt worden. Dies alles zeigt die große Leistungsfähigkeit der Sozialgerichtsbarkeit unseres Bundeslandes, so Joachim Nieding.

Kritik übte der Gerichtspräsident am Gesetzgeber: „Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist dieses zahlreichen Änderungen unterzogen worden, was die Arbeit mit diesem Gesetz erheblich erschwert. Die schwierige Handhabung des SGB II zeigt sich in der Erfolgsquote der Klägerinnen und Kläger. Diese liegt seit Jahren konstant bei über 40%. Die Rechtssicherheit und – klarheit bleiben auf der Strecke. Der Gesetzgeber ist ersichtlich bemüht, Einzelfallgerechtigkeit durch kleinteilige Detailregelungen zu erreichen. Diese erzeugen zusätzlichen Klärungsbedarf. Ich begrüße deshalb die Bemühungen um Rechtsvereinfachungen im SGB II".