
Der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen
Bitte beachten Sie:
Ab dem 29.02.2016 gelten für das Landesssozialgericht geänderte,
vierstellige Fernsprech- und Telefax- Durchwahlnummern.
Den bisherigen Durchwahlnummern wird eine „7“ vorangestellt.
Beispiel:
- bisherige Durchwahlnummer: 0201 / 7992 - 900
- neue Durchwahlnummer: 0201 / 7992 - 7900
Die Fernsprechsammelnummer 0201 / 7992 - 1 (Zentrale) bleibt unverändert.