Essen. Auf Einladung der Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger in Bochum (sv:dok) und des Präsidenten des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (LSG) tauschten sich Vertreter aus Wissenschaft, Justiz, Verbänden und Verwaltung über die vielfältigen Berührungspunkte von Migration und sozialem Rechtsstaat aus. 

Der Präsident des LSG Martin Löns umriss bei seiner Begrüßung der Teilnehmer das Ziel der Veranstaltung: „Angesichts auch kritischer Diskussionen in Teilen der Öffentlichkeit gilt es zunehmend sorgfältig zu analysieren, wo Chancen und Risiken von Migration liegen. Hierfür ist ein fortlaufender Austausch zwischen allen Beteiligten über die geltenden und zukünftigen Rahmenbedingungen sehr wichtig.“ 

In der ersten Sektion widmete sich sodann Dr. Yuliya Kosyakova (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) den sozialwissenschaftlichen Perspektiven des Leitthemas. Die zweite Sektion stand im Zeichen des Dreiklangs Migration, Grundsicherung und Unionsbürgerschaft. Darin stellten Dr. Martin Kühl und Dr. Markos Uyanik (beide LSG) sowie Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein (Universität Frankfurt am Main) Positionen aus Sozialgerichtsbarkeit und Sozialrechtswissenschaft dar. 

Die anschließende Podiumsdiskussion unter Moderation von Serhat Ortac (Sozialgericht Detmold) eröffnete unterschiedliche Blickwinkel auf den Stand und die Perspektiven des Sozialstaates der Einwanderungsgesellschaft. Es diskutierten: Nizaqete Bislimi-Hošo (Vorsitzende des Bundes Roma Verband e.V.), Udo Diel (Abteilungsleiter im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen), Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan (Leiter des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung an der Universität Duisburg-Essen) und Birgit Zoerner (Dezernentin für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Stadt Dortmund).