Nachdem im Dezember 2019 mit dem Sozialgericht Dortmund das letzte erstinstanzliche nordrhein-westfälische Sozialgericht zentralisiert worden ist, ist nun auch das Landessozialgericht NRW in Essen an das Rechenzentrum in Münster angeschlossen. Zeitgleich ist am Landessozialgericht – wie zuvor auch an den erstinstanzlichen Sozialgerichten – mit EUREKA-Fach" ein neues Fachverfahren eingeführt worden. Damit sind in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit nunmehr flächendeckend die technischen Voraussetzungen geschaffen, um mit der elektronischen Akte arbeiten zu können. Pilotgericht soll hier das Sozialgericht Düsseldorf werden. 

Die Projektleitung des Landessozialgerichts NRW dankt den vielen, an den Migrationen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere auch jenen des ITD, herzlich für die stets gute, vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit!