Essen. Bedingt durch die Corona-Pandemie hat die Anzahl der per Video übertragenen Gerichtsverhandlungen an den Sozialgerichten und am Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen deutlich zugenommen. So wurden etwa allein am Sozialgericht Gelsenkirchen im Februar dieses Jahres 26 Verhandlungen in "Bild und Ton" übertragen.
Alle Sozialgerichte und das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen verfügen über die Technik, Gerichtsverhandlungen online durchzuführen. Beteiligte müssen weder ein Programm herunterladen noch eine Registrierung bei einem Videokonferenzdienst vornehmen. Lediglich eine stabile Internetverbindung sowie ein Endgerät nebst Mikrofon, Lautsprecher und Kamera sind für eine Sitzungsteilnahme erforderlich. Beteiligte bzw. ihre Bevollmächtigten oder Beistände halten sich während einer Verhandlung an einem anderen Ort als dem Gericht (etwa den Kanzleiräumen oder dem heimischen Arbeitszimmer) auf und können von dort aus Verfahrenshandlungen vornehmen. Die Verhandlung wird in Bild und Ton an diesen Ort übertragen.
Online-Gerichtssitzungen sollen die üblichen "Präsenztermine" bei Gericht – die Beteiligten eines Verfahrens halten sich im Rahmen eines wochentags stattfindenden Verhandlungs- oder Erörterungstermins des Gerichts in einem Gerichtssaal auf – ergänzen. Präsenztermine können aktuell nur unter strengen Corona-Auflagen stattfinden.