Verpflichtung des Zeugen zum Erscheinen und zur wahren Aussage vor Gericht
Zeugen nehmen vor Gericht eine wichtige Aufgabe war. Häufig jedoch ist man sich unsicher wegen seiner Rechte und Pflichten.
Die Zeugin/Der Zeuge stellt in einem Rechtsstreit bzw. Verfahren ein Beweismittel dar. Sie/Er hat über Tatsachen auszusagen, diesie/er wahrgenommen hat (z. B. in einem Sozialrechtsstreit). Die Zeugenfähigkeit ist im Grunde nicht beschränkt, weshalb auch Kinder und Geisteskranke Zeugen sein können. Anders sieht es aus, wenn jemand an einem Verfahren als Partei, Beteiligter oder Beschuldigter beteiligt ist. In diesem Fall entfällt die Möglichkeit einer Zeugenstellung. Andererseits besteht eine Zeugnispflicht, die von den Gerichten mit Ordnungsmitteln, Kostenauferlegung und sogar mit der zwangsweisen Vorführung durchgesetzt werden kann. Zeugen können vereidigt werden und machen sich bei einer falschen Aussage strafbar. Jeder Zeuge ist vor seiner Vernehmung über sein Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren
Ausführliche Informationen zu diesen Fragen finden Sie im Justizportal. Auch Ihre Fragen zur Zeugenentschädigung werden beantwortet.